Garantie beim Matratzenkauf

Garantie beim Matratzenkauf

Aktualisiert am 8. September 2023
Veröffentlicht am 8. April 2022

⏰ Das Wichtigste in Kürze

  • Das Widerrufsrecht für Käufe im Internet und an der Haustür beträgt zwei Wochen
  • Beim Erwerb einer Matratze auf einer Messe gilt i.d.R. kein Widerrufsrecht
  • Eine Matratzenrückgabe in Geschäften basiert hingegen alleine auf der Kulanz des Anbieters
  • Der gesetzliche Gewährleistungsanspruch beträgt unabhängig vom Anbieter (Online, Geschäft) zwei Jahre
  • Darüber hinaus können Hersteller eine Garantie anbieten

Garantie beim Matratzenkauf: Darauf solltest Du achten

Die Gesetzeslage beim Matratzenkauf führt häufig zu Verwirrung. Daher erklären wir Dir den Unterschied zwischen Widerrufsrecht, Gewährleistung und Garantie. So kannst Du Dich als Verbraucher*in leichter vor Fehlkäufen schützen.

🤓 Garantie ist nicht gleich Gewährleistung

Häufig wird das Wort Garantie mit dem Begriff Gewährleistung gleichgesetzt. Das ist falsch. Die Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt, während Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist. Deshalb gelten für Garantien je nach Hersteller unterschiedliche Regelungen.

Widerrufsrecht, Gewährleistung, Garantie: Das gilt beim Matratzenkauf

Beim Kauf von Matratzen gibt es einiges zu beachten. Speziell in puncto Gewährleistung, Garantie und Widerrufsrecht. Denn hier unterscheiden sich die Regelungen beim Kauf vor Ort, im Internet, an der Haustür und auf Messen. Wir erklären Dir nachfolgend die wichtigsten Unterschiede.

Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht kann freiwillig oder gesetzlich vorgeschrieben sein. Maßgeblich ist der Ort des Kaufs einer Matratze. Hier hast Du einen Vorteil, wenn Du im Internet kaufst oder ein Haustürgeschäft abwickelst. Da Du die Ware nicht im Voraus testen kannst. Beim Erwerb von Produkten im Geschäft oder auf Messen gilt kein gesetzliches Widerrufsrecht. Trotzdem gibt es einige Anbieter, die Dir eine freiwillige Leistung bieten. Sie ermöglichen Dir zum Beispiel ein Probeliegen über 100 Tage.

Im §355 BGB und §312g Absatz 1 findest Du nähere Informationen zum Widerrufsrecht. Es ist für alle Verträge gültig, die fernab von Geschäftsräumen geschlossen werden. Innerhalb von zwei Wochen kannst Du den geschlossenen Vertrag somit, ohne eine Angabe von Gründen, widerrufen. Hier ist übrigens der Tag maßgeblich, an dem Du Deine Ware erhalten hast.

In Bezug auf Matratzen gibt es ein interessantes Urteil, das Du kennen solltest. Der Bundesgerichtshof hat nämlich vor wenigen Jahren entschieden, dass Du eine Matratze sogar dann zurücksenden kannst, wenn Du bereits die Schutzfolie entfernt hast.

🚨 Achtung: Kein Widerrufsrecht beim Kauf im Geschäft!

Mit der Bezahlung an der Kasse und der Entgegennahme der Ware ist der Kaufvertrag abgeschlossen. Im Ladengeschäft gibt es grundsätzlich daher weder Widerrufs- noch Rücktrittsrecht.

Gewährleistung

Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe. Eine Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt. Das bedeutet, dass Du auf Deine Matratze eine Sachmängelhaftung von zwei Jahren hast. Treten zwölf Monate nach dem Kauf eines Artikels Probleme auf, wird angenommen, dass dieser bereits nach dem Kauf vorlag. Somit ist der Hersteller zur Nachbesserung oder Neulieferung verpflichtet. Bezahlt der Hersteller Dir das Geld zurück, tut er das nur aus Kulanz.

Hinweis: Bis zum Ende des Jahres 2021 lag die Beweislast des Verkäufers bei sechs Monaten. Seit dem Jahr 2022 beträgt sie zwölf Monate. Das bedeutet, dass Du die ersten zwölf Monate nach dem Kauf Deiner Auflage von einem besonders guten Mängelschutz profitierst. Im Anschluss an diese Zeit hast Du nachzuweisen, dass der betreffende Mangel durch eine Fehlkonstruktion, mangelhafte Qualität oder Ähnliches entstanden ist. Dann ist der Hersteller zur Handlung verpflichtet und muss nachbessern bzw. austauschen.

🔎 Wann liegt ein Mangel vor?

Ein Mangel liegt laut Gesetzgebung vor, wenn ein Produkt nicht dem vereinbarten Zustand entspricht.

(Hersteller)-Garantie

Händler, die Kund*innen eine zusätzliche Sicherheit bieten wollen, geben eine Garantie. Sie ist meist auf einen bestimmten Teil der Ware begrenzt. Bei Matratzen ist es zum Beispiel oft so, dass die Garantie auf den Matratzenkern und seine Formbeständigkeit gilt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Defekt am Bezug Deiner Auflage nicht von einer Garantie betroffen wäre. Es lohnt sich also, die Angaben des Verkäufers vor dem Kauf genau durchzulesen und zu speichern.

Ebenso willkürlich wie die Einschränkungen der Garantie ist ihre Länge. Während einige Händler zwei oder drei Jahre geben, gewähren andere fünf oder zehn Jahre.

Unsere Tipps zum Thema Matratzen-Garantie

  • Erwirbst Du eine Matratze im Internet, darfst Du sie ohne Schutzfolie testen. Das Widerrufsrecht greift trotzdem.
  • Prüfe die Widerrufsbelehrungen im Detail. Sind sie fehlerhaft oder Du wurdest Du unzureichend über sie aufgeklärt, profitierst Du vom verlängerten Widerrufsrecht. Dieses gilt ein Jahr länger als das übliche Recht von zwei Wochen.
  • Erwirbst Du Deine Matratze im Geschäft, solltest Du mit dem Händler schriftlich einen Probezeitraum vereinbaren. Dabei solltest Du auch schriftlich festhalten, dass Du bei Retoure Dein Geld zurück erhältst.
  • Mache bei freiwilligen Sonderleistungen (Herstellergarantie oder längere Gewährleistung) einen Screenshot, um bei möglichen Schwierigkeiten einen Beweis zu haben.
  • Siehe Dir die Herstellergarantie immer im Detail an. Hier gibt es zum Teil große Unterschiede, für welche Teile des Produktes die Garantie greift.

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FAQ

Ein Widerrufsrecht gilt nur für jene Käufe, die über das Internet oder an der Haustüre erfolgen. Hier hat der Verbraucher keine Option, die Ware zu testen. In Geschäften und auf Messen gilt kein Widerrufsrecht. Einige Händler zeigen sich trotzdem kulant und nehmen die Ware innerhalb von zwei Wochen nach dem Kauf zurück. Häufig allerdings gegen einen Gutschein.

Innerhalb der letzten Jahre haben sich Händler häufig geweigert, ausgepackte und benutzte Matratzen zurückzunehmen. Seit Mitte des Jahres 2019 gilt jedoch, dass auch eine Auflage ohne Folie zurückgenommen werden muss. Ein Hinweis auf diese Neuerung reicht oft aus, um den Händler zum Umlenken zu bewegen. Alternativ kann ein Kontakt zum Verbraucherschutz oder einem Anwalt bzw. einer Anwältin sinnvoll sein.

Hast Du Deine Matratze im Internet gekauft, fragst Du Dich bestimmt, ob Du beim Versand und Rückversand die Kosten zu tragen hast. Im Rahmen des Widerrufs ist der Händler dazu verpflichtet, Dir den vollständigen Kaufpreis und die Versandkosten zu Dir zu erstatten. Der Rückversand ist jedoch von Dir zu bezahlen. Hier gibt es Ausnahmen, denn einige Händler tragen aus Kulanzgründen auch die Rücksendungskosten. Deshalb lohnt es sich immer einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu werfen.

Hat die Matratze einen Mangel, sieht es anders aus. Hier trägt der Händler alle anfallenden Kosten. Dasselbe gilt, wenn der Anbieter nicht explizit auf ein Anfallen von Rücksendungskosten hinweist.

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